Eingeschickt als Leserbrief an die Thurgauer Zeitung
Das Thurgauer Kantonsparlament hat die Volksinitiative „Gegen frauenfeindliche, rassistische und mörderische Lehrbücher“ für ungültig erklärt. Ein richtiger und mutiger, wenn auch unpopulärer Entscheid. Verschiedene Exponenten der SVP outen sich nun als Wächter der Demokratie und der Volksrechte in Leserbriefen (TZ vom 22.12.2012).
Grosszügig übergehen diese SVP-Parlamentarier die Tatsache, dass die Initiative gegen die Bundesverfassung verstösst und wollen dem Bürger aufzeigen, dass ihnen hier ein Recht verwehrt wurde. Aber Achtung – hier begehen meine Grossrats-Kollegen einen ganz schmalen Grat zwischen der sogenannten Missachtung von Volksrechten und der Unterstützung von rassistischem Gedankengut.
Es ist auch Aufgabe des Kantonsparlamentes den Bürger vor missbräuchlicher Anwendung des Initiativrechtes zu schützen. Das Volksrecht der Initiative ist hoch zu halten, aber es gibt Grenzen und die beginnen dort, wo die Würde des Menschen missachtet wird. Diese Grenzen wurden mit dieser Initiative klar überschritten.
Wie ein Wolf im Schafspelz kam sie daher, diese Initiative! Mit einem harmlosen Wortlaut, aber mit einer umso gefährlicheren Begründung zielte sie gegen nichts anderes als gegen den Islam. Der Islam wird in dieser Begründung als eine Religion der Gewalt bezeichnet. Die Initiative diskriminiert unsere muslimischen Mitbürger und verstösst so gegen die Bundesverfassung. Die Initianten missbrauchen ganz klar das Initiativrecht und verstecken ihre rassistischen Gedanken hinter ihrem heuchlerischen Demokratieverständnis.
Was Fundamentalisten anrichten können, ist uns allen klar und wird uns immer wieder grausam vor Augen geführt. Aber deswegen können wir doch nicht den Islamunterricht in der Schweiz als Vorstufe des Djihad sehen und alle Muslime als frauenfeindliche und mörderische Terroristen hinstellen. Aber genau dies tun die Schweizer Demokraten. Ich habe mir die Website der SD Thurgau angeschaut. Was es da an vulgären und diskriminierenden Aussagen zu lesen gibt, ist zum Teil höchstprimitiv. Die Menschenwürde wird hier mit Füssen getreten. Und aus genau dieser Küche kam eben diese Initiative!
Das Volkrecht der Initiative durfte hier nicht höher gewertet werden als die Bürgerrechte in der Bundesverfassung. Der Stimmbürger wäre durch die Diskrepanz zwischen Initiativtext und Begründung verwirrt gewesen und ich bin überzeugt, dass die SD den Abstimmungskampf klar auf den Text der Begründung dieser Initiative ausgerichtet hätte. Dann wäre die ganze Propaganda, welche Sie jetzt schon auf der Website der SD lesen können, in der Thurgauer Öffentlichkeit breitgeschlagen worden. Das hätte einen ganz peinlichen und unwürdigen Abstimmungskampf für den Kanton Thurgau gegeben. So harmlos wie dies im Leitartikel der TZ vom 18.12.2012 und in der „Meinung“ (TZ vom 22.12.2012) von David Angst dargestellt wird, wäre so eine Abstimmung nicht. Und im Gegensatz zu Herrn Angst hoffe ich sehr, dass uns solche Initiativen in Zukunft erspart bleiben.
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