Einfache Anfrage „Immobilien Kanton Thurgau“ (vom 7.11.2012)
Der Regierungsrat hat meine einfache Anfrage am 10.1.2013 beantwortet. Mir ging es darum zu wissen, ob der Kanton Thurgau nicht betriebsnotwendige Liegenschaften besitzt und wenn ja, welchen Wert diese darstellen. In der aktuellen Situation, wo die Finanzen knapp sind und die Nettoinvestitionen im Finanzplan 2012-16 immer noch sehr hoch sind, wäre ein Verkauf solcher nicht betriebsnotwendiger Immobilien sinnvoll, solange damit nicht Tafelsilber verscherbelt wird.
Die nachfolgende Antwort des Regierungsrates befriedigt mich nur teilweise. Ich hatte mir ein grösseres Potential erhofft und bin mir nicht sicher, ob in anderen Position der Vermögenswerte (Landreserven, etc.) nicht noch mehr nicht zwingend betriebsnotwendige Immobilienwerte stecken. Immerhin wird der Regierungsrat in einer separaten Immobilienstrategie, die erarbeitet werden soll, detaillierter zum gesamten Immobilienportfolio Stellung nehmen.
Original-Antwort des Regierungsrates:
Der Kanton Thurgau ist Eigentümer von Landreserven, die für allfällige Erweiterungen von Verwaltungsbauten, Spitalbauten und Bildungsbauten oder den Strassenbau dienen. Es gibt nur wenige nicht betriebsnotwendige Hochbauten. Dabei handelt es sich um kleinere Einzelobjekte, die wertmässig nicht ins Gewicht fallen. In der jüngeren Vergangenheit hat der Kanton immer wieder nicht betriebsnotwendige Immobilien verkauft, so z. B. den nicht mehr benötigte Obstbaubetrieb in Uttwil oder den Landwirtschaftsbetrieb Alp Berg in Hundwil.
Zu den einzelnen Fragen:
1. Das Finanzvermögen des Kantons setzt sich im Wesentlichen aus Landreserven zusammen. Eine entsprechende Aufstellung findet sich auf Seite 73 ff. der Staatsrechnung 2011 (Anhang II zum Geschäftsbericht 2011). Im Rahmen der Umstellung auf HRM 2 wird die Bewertung der Landreserven per 31. Dezember 2012 überprüft. Abgesehen von den verpachteten Staatsdomänen sind im Finanzvermögen lediglich vier Wohn- und Gewerbeobjekte enthalten. Diese weisen zusammen einen Verkehrswert von 2.5 bis 3 Millionen Franken auf; sie sind allesamt vermietet.
2. Wie bereits unter Ziff. 1 erwähnt, beträgt der geschätzte Wert der fraglichen Hochbauprojekte knapp 3 Millionen Franken. Hinzu kommen verfügbare Landparzellen im Wert von rund 6 bis 8 Millionen Franken.
3. Der Mietertrag aus den fraglichen Hochbauobjekten beträgt Fr. 154‘000.–.
4. Bei drei der genannten Objekte wird ein Verkauf geprüft. Beim vierten Objekt wird eine allfällige öffentliche Nutzung ins Auge gefasst.
Im Übrigen hat der Regierungsrat eine „Projektkommission Immobilienstrategie“ eingesetzt. Sie hat die Aufgabe, eine Immobilienstrategie für die kantonale Verwaltung Thurgau zu erarbeiten und zu definieren. In einem Bericht soll das Ergebnis, inklusive der organisatorischen Massnahmen für die nachhaltige Umsetzung und Beachtung der Strategie, zuhanden des Regierungsrates darlegen.
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