Volksinitiative für transparente Behörden im Thurgau

„Offenheit statt Geheimhaltung“

Staatliches und öffentliches Handeln nimmt in unserem Leben eine immer wichtigere Stellung ein. Immer öfter haben wir mit einer Behörde, einer Amtsstelle zu tun. Wenn Politik und Verwaltung wirklich für die Bevölkerung da sein wollen, dann sollten sie erlauben, dass die Betroffenen besser informiert sind. Heute klappt das schon in vielen Bereichen gut, in einigen aber auch nicht. Ein Gesetz sorgt dafür, dass es überall gleich gut funktioniert.

Die meisten Kantone und der Bund kennen das Öffentlichkeitsprinzip. Auch in der Ostschweiz findet ein Umdenken statt. Mit St. Gallen und Graubünden haben in den letzten zwei Jahren zwei grosse Kantone das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Im Kanton Glarus wird nächstes Jahr darüber abgestimmt.

Der Thurgauer Grosse Rat hat im Herbst 2015 eine Motion von Kantonsrat Ueli Fisch (GLP, Ottoberg) für ein Öffentlichkeitsprinzip im Thurgau klar abgelehnt. Die Lobby der Thurgauer Gemeindepräsidenten im Rat hat sich hier durchgesetzt. Ein breit abgestütztes Komitee von 13 Thurgauerinnen und Thurgauern will aber nun das Öffentlichkeitsprinzip in der Verfassung verankern und ist überzeugt, dass das Thurgauer Volk anders entscheiden wird als das Parlament.

Das Komitee „Offenheit statt Geheimhaltung“ besteht aus 13 Persönlichkeiten aus GLP, BDP, CVP, Grüne, SP und SVP. In mehreren Sitzungen wurde die Thurgauer Volksinitiative vorbereitet. Die Thurgauer Verfassung soll wie folgt ergänzt werden:

Das Komitee wird im August an einer Pressekonferenz detaillierter über die Volksinitiative orientieren. Mit dem Start der Unterschriftensammlung wird per Mitte September gerechnet.

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