Am Mittwoch 19. Dezember haben wir im Grossrat über die Gültigkeit der Volksinitiative „Gegen frauenfeindliche, rassistische und mörderische Lehrbücher“ zu bestimmen. Die Initiative wurde am 15. März 2012 mit 4466 Unterschriften eingereicht. Sie stammt aus dem Umfeld der Schweizer Demokraten um ihren Thurgauer Sekretär Willy Schmidhauser. Der Regierungsrat und die vorberatende Kommission des Grossrates empfehlen, die Initiative für ungültig zu erklären.
Kann man das verfassungsmässige Recht von rund 4‘500 Thurgauern ignorieren und die Initiative für ungültig erklären? Das widerspricht eigentlich ganz klar meinem demokratischen Grundverständnis. Darf man den Stimmbürger bevormunden und ihm die Stimme zu einem Volksbegehren versagen? Darf man nicht! ABER: man kann den Stimmbürger doch schützen vor missbräuchlicher Anwendung des Initiativrechtes! Und genau das ist hier der Fall und darum muss diese Initiative für ungültig erklärt werden.
Die Initiative mit dem harmlosen Text und der umso gefährlicheren Begründung zielt gegen nichts anderes als gegen den Islam. Der Islam wird als eine Religion der Gewalt bezeichnet. Alle in den gleichen Topf, also. Die Initiative diskriminiert unsere muslimischen Mitbürger und verstösst so gegen Art. 5 und 8 der Bundesverfassung. Ich zitiere: „Bund und Kantone beachten das Völkerrecht“, „Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft der Rasse, … der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung usw.“ Damit missbrauchen die Initianten ganz klar das Initiativrecht und verstecken ihre rassistischen Hintergedanken hinter ihrem heuchlerischen sogenannten Demokratieverständnis.
Es ist gut und richtig, dass die vorberatende Kommission den Regierungsrat unterstützt und empfiehlt die Initiative für ungültig zu erklären. Was im Vorfeld einer solchen Abstimmung an Unwahrheiten und Schauermärchen zirkulieren würde, lässt sich nur erahnen. Aber mir stellt es schon die Nackenhaare auf, wenn ich daran denke. Nur allzu gut ist mir die Diskussion betreffend Minarett-Initiative in Erinnerung. Für mich wird hier zum Teil Gedankengut propagiert, welches einer modernen und zivilisierten Gesellschaft nicht würdig ist. Was Fundamentalisten anrichten können, ist uns allen klar und wird uns immer wieder grausam vor Augen geführt. Aber deswegen können wir doch nicht den Islamunterricht in der Schweiz als Vorstufe des Jihad sehen und alle Muslime als frauenfeindliche und mörderische Terroristen hinstellen.
Aber genau dies tut der Sekretär der Thurgauer Schweizer Demokraten. Die zahlreichen Schreiben die wir Kantonsräte von ihm erhalten haben, sind nichts wie peinlich – aber auch sehr gefährlich. Die Schreiben sind beleidigend und diskriminieren im höchsten Mass. Ich habe mir die Website der Schweizer Demokraten angeschaut. Rot ist diese Website umrahmt – aber je mehr Texte ich auf dieser Seite gelesen habe, umso brauner wurde dieses Rot! Und vergessen wir nicht: der Genannte ist verurteilt wegen Rassendiskriminierung. Was auf dieser Website an vulgären und diskriminierenden Aussagen zu lesen ist, das geht auf keine Kuhhaut und ist zum Teil höchstprimitiv.
Das Volkrecht der Initiative darf hier nicht höher gewertet werden als die Bürgerrechte in der Bundesverfassung. Der Stimmbürger würde durch die Diskrepanz zwischen Initiativtext und Begründung verwirrt und ich bin überzeugt, dass die Schweizer Demokraten den Abstimmungskampf klar auf den Text der Begründung ausrichten würden und dann werden die ganzen Zitate, welche man auf der Website der SD lesen kann, in der Thurgauer Öffentlichkeit breitgeschlagen. Das gibt einen ganz peinlichen und unwürdigen Abstimmungskampf. Wie gesagt: den Initianten geht es um nichts anderes als um die Verunglimpfung und Verteufelung des Islams! Ersparen wir und dies und ersparen wir uns auch die nächsten 10 unfreiwilligen Gastauftritte bei Giacobbo Müller und wählen den vernünftigen Weg: erklären wir die Initiative für ungültig.
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