Meine „Einfache Anfrage“ an den Regierungsrat des Kantons Thurgau. Den Vorstoss werde ich an der morgigen Sitzung vom 8. Mai 2013 einreichen.
Die glp Thurgau hat sich im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte ausführlich zum Entwurf der Regierung geäussert. Dabei hat die glp dem Regierungsrat auch Fragen gestellt, die leider sowohl direkt als auch in der Botschaft vom 2.4.2013 nicht genügend beantwortet wurden. Dass der Regierungsrat den Vorschlag der glp, der FDP und der IHK die Einlage in Form einer Arbeitgeberbeitragsreserve (mit Verwendungsverzicht) im Rahmen der Vollkapitalisierung vorzunehmen, aufgenommen hat, freut uns hingegen sehr. Trotzdem möchte die glp Thurgau die offenen Punkte geklärt haben und ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Anlageperformance
Weder aus dem erläuternden Bericht noch aus der Botschaft des RR geht hervor, aus welchen Gründen sich die Anlageperformance seit 2006 so schlecht entwickelt hat. In Ergänzung zu den Angaben in den PKTG-Geschäftsberichten 2006-2011 stellen sich folgende Fragen, weshalb sich, im Vergleich zur Rendite verschiedener Pensionskassen-Indizes, die PKTG-Rendite unterdurchschnittlich zeigt.
a) Welche Massnahmen, organisatorisch als auch anlagenpolitisch, wurden im Detail ergriffen?
b) Von wem wurden die ALM-Studien (2006, 2009) erstellt, wie unabhängig war dieses Unternehmen und wurden Konkurrenzofferten vor Auftragserteilung eingeholt?
c) Ist ein renommierter und unabhängiger Investment-Controller für die PKTG tätig und wer ist das? Inwiefern sind dessen Ratschläge eingeflossen und umgesetzt worden?
d) Hat die PKTG bei den Vermögensverwaltern Retrozessionen eingefordert bzw. diese zur Offenlegung aufgefordert?
2. Versicherungstechnische Grundlagen
Prognosen zeigen deutlich, dass sich der Referenzzinssatz gemäss Fachrichtlinie FRP 4 der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten weiter absenken wird (siehe Simulation unter http://www.technischer-zinssatz.ch/de/simulation) und deshalb davon auszugehen ist, dass eine Reduktion des technischen Zinssatzes auf 3% nicht ausreichen wird.
a) Wie sind die Implikationen bei einer weiteren Senkung des technischen Zinssatzes auf 2.5% bzw. 2.0% (und damit auch des Umwandlungssatzes, etc.) und wie würde mit den damit verbundenen Leistungsreduktionen umgegangen?
b) Wie sind die Auswirkungen des Wechsels der technischen Grundlagen von VZ2005 auf VZ2010 sowie der Umstellung von Perioden- auf Generationentafeln und damit einhergehend eine weitere Absenkung des Umwandlungssatzes?
c) Ist eine Zweitmeinung von einem weiteren Experten für berufliche Vorsorge, spezialisiert auf Fragen rund um öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen, eingeholt worden?
3. Leistungsniveau
Der Regierungsrat erwähnt im Vernehmlassungsentwurf und in der Botschaft, dass das Leistungsniveau der PKTG „knapp im Mittelfeld der herbeigezogenen Vergleichskassen“ liegt.
Um welche Vorsorgeeinrichtungen handelt es sich dabei? Gibt es Informationen, dass deren Leistungsniveau in Zukunft abgesenkt wird? Wie fallen das Lohnniveau und die Lohnnebenleistungen der Arbeitgeber dieser Vorsorgeeinrichtungen im Vergleich aus?
4. Organisation
Über den Aufbau der PKTG, namentlich in den Bereichen der Pensionskassenverwaltung und der Vermögensanlage, schweigen sich sowohl der erläuternde Bericht als auch die Botschaft aus. Eine nachhaltige Verbesserung erfordert allenfalls auch organisatorische Änderungen und Effizienzverbesserungen.
a) Wie hoch fallen die Verwaltungskosten aus im Vergleich zu anderen Vorsorgeeinrichtungen, deren Administration in ähnlicher Weise (Dienstleistungsumfang, Grösse der Kasse) erfolgt?
b) Welche externen Berater haben die PKTG beraten und von wann bis wann waren die einzelnen Berater tätig?
c) Sind Massnahmen für organisatorische Änderungen zur Kostensenkung bzw. Effizienzsteigerung, wie z.Bsp. bei der Pensionskasse für das Personal der Stadt Frauenfeld, geprüft worden?
5. Verzinsung Altersguthaben
Obwohl der Deckungsgrad seit Ende 2008 unter 100% liegt und das Ziel der Vollkapitalisierung verfolgt worden ist, ist das gesamte Altersguthaben analog zum BVG-Mindestzinssatz für die Verzinsung des obligatorischen Anteils der Altersguthaben verzinst worden. Weshalb ist keine Minderverzinsung erfolgt? Und weshalb sind keine weiteren Sanierungsmassnahmen ergriffen worden?
Eine Beantwortung der obigen Fragen wäre sinnvoll, bevor die vorberatende Kommission ihre Arbeit aufnimmt. Ich danke dem Regierungsrat für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen.
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