Vorabdruck meines Leserbriefes in der Thurgauer Zeitung

Die Grossrats-Fraktion der Grünliberalen Thurgau hat an der Grossratssitzung vom 4. Dezember 2013 die Streichung des Objektkredits für die Sanierung des Kunstmuseums aus dem Voranschlag 2014 beantragt. glp-Kantonsrat Klemenz Somm hat damals in seinem Votum vor dem Rat schon gewarnt, dass hier ein juristischer Hickhack droht. Nun ist es tatsächlich so gekommen: gegen den Entscheid des Grossen Rates wurde eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Das Projekt ist somit vorläufig einmal gestoppt.

Nun droht eine längere Übung, welche viel Geld, Nerven, Energie und auch Ansehen kosten wird. Der Regierungsrat hat das Volk durch den Kunstgriff in den Lotteriefonds umgangen und bewusst eine Volksabstimmung verhindert. Das dieses undemokratische Vorgehen von 66 Kantonsrätinnen und Kantonsräten gestützt wurde ist fragwürdig. Parteiübergreifend hat sich die „Frauenfelder-Fraktion“ im Grossrat hinter das Projekt gestellt. Das wäre ja legitim, wenn das Projekt sauber aufgegleist gewesen wäre. Dem ist aber mitnichten so. Was hier zusätzlich an Mauschelei und Parteifilz-Verflechtungen zum vorläufigen positiven Entscheid für das Kunstmuseum abgelaufen ist, ist dem Kanton Thurgau unwürdig.

Ich befürworte grundsätzlich sowohl die Sanierung des Kunstmuseums als auch einen Neubau. Über die Standortfrage und auch über das vorgeschlagene Projekt lässt sich streiten. Mir gefällt das Projekt persönlich nicht, aber das tut hier gar nichts zur Sache. Damit hätte ich leben können. Was meinem demokratischen Verständnis aber komplett widerspricht, ist die Art und Weise wie das Projekt durchgezwängt und finanziert wird. Hatte im vergangenen Jahr der Regierungsrat das Projekt noch in letzter Minute zurückgezogen und einen groben Verfahrensfehler zugegeben, stand er jetzt wieder mit dem haargenau gleichen Projekt an der Startlinie. Nur mit dem Unterschied, dass es nun plötzlich 13 Mio. Franken, also 2 Mio. mehr als in 2012, kosten sollte. Damit die Finanzierung nicht vors Parlament oder vors Volk muss, bedient sich der Regierungsrat mit 11.3 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds. Dieser Betrag ist unverhältnismässig hoch. Dass man das Geld im Lotteriefonds in gute Projekte investiert und dass der Regierungsrat hier eine gewisse Kompetenz haben soll, ist für mich in Ordnung. Aber mit dem Betrag von 11.3 Mio. Franken verstösst der Regierungsrat hier klar gegen den guten Stil. Hier schauen nun hunderte von Antragsstellern von kleineren Projekten in die Röhre, bekommen kein Geld aus dem Lotteriefonds und verstehen die Welt nicht mehr.

So etwas darf in Zukunft nicht mehr geschehen. Wir werden einen politischen Weg finden, um den Regierungsrat in dieser Kompetenz zu beschneiden. Entnahmen aus dem Lotteriefonds grösser wie 1 Mio. Franken sollen aus meiner Sicht zukünftig dem Grossen Rat vorgelegt werden müssen. Hier steht eine Gruppe von Kantonsräten bereit, um einen solchen Vorstoss zu lancieren.

Der Grosse Rat und der Regierungsrat hätten es am 4. Dezember in der Hand gehabt, einen politisch und ethisch sauberen Entscheid zu fällen und mit dem Erweiterungsbau des Kunstmuseums zurück auf Feld Eins zu gehen. Ein Ende mit Schrecken wäre das gewesen! Immer noch besser als was uns jetzt droht: nämlich ein Schrecken ohne Ende.