An der nächsten Sitzung des Grossen Rates vom Mittwoch 4.12.2013 wird die erste Lesung über die Änderung des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht fortgesetzt. Da die Sitzung letztes Mal zeitlich fortgeschritten war, habe ich mich zum §16 „Elektronische Stimmabgabe“ nicht mehr zu Wort gemeldet. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle aber noch eine Lanze für das e-Voting brechen.
Im Kommissionsbericht wird dem Regierungsrat „wenig Begeisterung für die elektronische Stimmabgabe“ attestiert. Regierungspräsident Koch wehrt sich zwar gegen diesen Vorwurf mit der Begründung, dass sich der Kanton Thurgau als einer von 6 Kantonen an einem Projekt auf Basis der Informatiklösung des Kantons Zürich beteilige und dass dieses Projekt von der Bundeskanzlei unterstützt werden (siehe auch http://www.rechtsdienst.tg.ch/xml_55/internet/de/application/d11686/d11689/f11684.cfm), aber auch mir geht das mit dem e-Voting gesamthaft viel zu langsam vorwärts.
Schweizweit wird eine sinkende Wahlbeteiligung bei Wahlen und Abstimmungen beklagt. Insbesondere der jungen Generation wird vorgeworfen, sie interessiere sich nicht für polititsche Belange und gehe nicht zur Urne. Ich erlebe aber das Gegenteil, wenn ich die politischen Diskussionen auf Twitter und Facebook verfolge. Hier zeigt sich mir eine politisch durchaus aktive junge Generation. Ich bin deshalb überzeugt, dass man mit der Möglichkeit von e-Voting diese Social-Media-Generation abholen könnte und damit auch die Wahlbeteiligung steigern könnte.
Der Kommissionsbericht weist auf die Sicherheitsproblematik von e-Voting hin. Dasselbe wird jeweils auch bei Twitter-Debatten erwähnt. Wenn man aber schaut, was betreffend elektronischer Verschlüsselung heute alles möglich ist, kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass die Sicherheit nicht auch für e-Voting gewährleistet werden kann. Praktisch alle vertrauen auf e-banking oder wenden ihre Kreditkarte bedenkenlos an – aber dem e-Voting soll man nicht vertrauen können? Natürlich kann man immer abwarten und auf noch bessere und sichere Lösungen hoffen – nur wird mit diesem Verhalten die Einführung von e-Voting auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben!
Ein ganz wichtiger Grundsatz von e-Voting ist für mich, dass jeder seine Stimme freiwillig über e-Voting abgibt. Niemand soll dazu gezwungen werden. Ich entscheide also ganz persönlich, ob ich die NSA einlade, mein Wahlverhalten zu studieren!
Ich finde es sehr positiv, dass sich der Kanton Thurgau am e-Voting-Projekt beteiligt. Und ich ermuntere den Regierungsrat hier etwas Gas zu geben und Einfluss auf rasche Fortschritte dieses Projektes zu nehmen. Es würde mich sehr freuen, wenn der Thurgau hier eine Vorreiterrolle übernehmen würde!
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