An der gestrigen Sitzung des Thurgauer Grossen Rates habe ich nochmals meine Anträge zur Flexibilisierung der Vorlage eingebracht. Mit einem Mehr von 10 Stimmen hat das Parlament den einen Antrag gutgeheissen, den zweiten Antrag aber abgelehnt. An Stelle des zweiten Antrages, welcher die Höhe der Arbeitgeberbeitragsreserve regelt, wurde der Antrag von Daniel Wittwer (EDU) gegenüber der Kommisssionsfassung vorgezogen. Damit kann ich aber gut leben, da mein Hauptfokus auf der flexiblen Regelung des Sanierungsbeitrages lag. Und dieses Ziel habe ich gegen den Widerstand von SVP/FDP/EDU/BDP erreicht und bin demzufolge sehr zufrieden.
Hier noch der Link zum Onlinebericht der Thurgauerzeitung. Mehr Details sind in der Papierausgabe von heute 1.10.2013 zu finden: http://www.thurgauerzeitung.ch/ostschweiz/thurgau/kantonthurgau/tz-tg/Thurgauer-Staatspersonal-kommt-an-die-Kasse;art123841,3554389
Nachfolgend noch mein Votum aus der gestrigen Grossratssitzung:
Die Abstimmung zu Abs. 9 hat an der letzten Ratssitzung vom 11.9.2013 ein sehr knappes Resultat ergeben (63:57 für die Kommissionsfassung). Die Kommissionsfassung hat also keine deutliche Mehrheit erhalten. Und das sagt mir doch, dass ich sehr viele Ratsmitglieder von der flexiblen Formulierung dieser Regelung überzeugen konnte. Deshalb möchte ich an meinen Anträgen zu Abs. 9 und auch zu Abs. 10, welcher in Kombination mit Abs. 9 optimal wirkt, festhalten.
Nachfolgend die Anträge im Wortlaut:
Antrag zu §11, Abs. 9
„Der Kanton leistet für alle angeschlossenen Arbeitgeber einen Beitrag von mindestens 28 Millionen Franken bis zu maximal 56 Millionen Franken als einmaligen Sanierungsbeitrag, unter der Bedingung, dass auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen dem Verhältnis gemäss §7 Abs. 1 Ziff. 4 (von 56% zu 44%) entsprechenden Sanierungsbeitrag von mindestens 22 Millionen Franken bis zu maximal 44 Millionen Franken leisten.“
Antrag zu §11, Abs. 10
„Der Kanton leistet nach erfolgtem Sanierungsschritt gemäss § 11, Abs. 9 zur Erreichung eines Deckungsgrades von 100 Prozent eine Einlage als Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht von maximal 60 Millionen Franken. Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten, insbesondere die Bereitstellung von Tranchen von je 20 Millionen Franken. Der Verwendungsverzicht wird aufgehoben, wenn der Deckungsgrad 105 Prozent erreicht ist.“
Ich wiederhole, was ich bereits in meinen Voten der ersten Lesung betont habe, dass meine Anträge die Aussage der Kommissionsfassung in ihren Grundwerten NICHT ändert und auch die Zielrichtung der Sanierung NICHT ändert, sondern, dass diese Anträge aus meiner Sicht eine klare Verbesserung der Kommissionsfassung bringen.
Erlauben Sie mir zwei, drei Rechenbeispiele ohne Sie zu sehr mit Zahlen zu strapazieren und auch ohne ins Kaffeesatz-Lesen zu verfallen. Aber es ist wichtig, den Mechanismus hier zu verstehen und an einem praktischen Beispiel aufzuzeigen:
Angenommen der Deckungsgrad beträgt Ende 2013 94%, was aktuell bei der PKTG etwa der Fall ist. Mit den 53 Mio. Einschuss für die altrechtlichen Teuerungszulagen kommen wir dann auf einen DG von 96% – denn ca. 25 Mio. machen jeweils 1% DG aus. Mit der Version der Kommissionsfassung bringen Arbeitnehmer nun 44 Mio. und der Kanton 56 Mio. – also total 100 Mio. und der DG steigt um 4% auf 100%! Alles wunderbar, die Arbeitgeberbeitragsreserve ist nicht einmal mehr nötig. Haben wir nun aber nicht genau 94% Ende 2013, sondern eben z. Bsp. 94.2%, mit dem Einschuss von 53 Mio. dann 96.2%, dann können die Sanierungsbeiträge von 44 und 56 Mio. nicht erfolgen, da sonst der DG auf über 100% steigt und das ist nicht zulässig. Also scheitert diese Sanierung und wir haben dann mit den 50 Mio. Arbeitgeberbeitragsreserve schlussendlich einen DG von 98.2% und es muss über jährliche Lohnabzüge die Sanierung geschafft werden.
Eine flexible Regelung der Sanierungsbeiträge hingegen erlaubt, die fehlenden 3.8% DG im Beispiel von vorher, eben flexibel auf Sanierungsbeitrag und Arbeitgeberbeitragsreserve aufzuteilen und so die Sanierung schnell und erst noch günstiger zu schaffen.
Dieser Sanierungsbeitrag von 56 und 44 Mio. – von was reden wir hier eigentlich? Der Ausdruck „à-fond-perdu-Beitrag“ war ja in der Kommissionsarbeit ein absoluter Tabu-Begriff. Diesen Begriff durfte man nicht verwenden, ohne strafende Blicke zu ernten! Perdu – meine Damen und Herren – ist bekanntlich Französisch und heisst „verloren“. Und genau das ist der Sanierungsbeitrag von 56 Mio. aus Sicht des Kantons. Verloren! Und genau gleich geht es den Versicherten mit den 44 Mio. – perdu, verloren!
Was spricht also dagegen, diese Beiträge, wenn es vom Stand der Sanierung her möglich ist, zu verringern und zusammen mit der Arbeitgeberbeitragsreserve zu optimieren?
Denn im Gegensatz zum Sanierungsbeitrag von 56 Mio. heisst es bei der Arbeitgeberbeitragsreserve von 60 Mio. nicht perdu – sondern nur AU REVOIR! Auf Wiedersehen also auf Deutsch übersetzt – denn die AGBR ist für den Kanton nicht verloren, sondern bezahlt zu einem späteren Zeitpunkt den Arbeitgeberanteil.
Ich habe eigentlich immer nur zwei Gründe gehört, wieso man meine Anträge ablehnen soll:
- Wir sind dagegen, weil wir dagegen sind.
- Es muss Druck auf die PK-Kommission ausgeübt werden, weil man ihr nicht traut
Auf Argument 1 muss ich wahrscheinlich nicht näher eingehen. Es ist jedenfalls nicht wahnsinnig überzeugend, die Frage nach dem WARUM auch gleich mit dem WARUM zu begründen.
Auf Argument 2 will ich aber schon näher eingehen: Ich bin überzeugt, dass es sich die PK-Kommission nicht erlauben kann, hier eine Minimalisten-Strategie einzuschlagen. Um den Druck auf diese PK-Kommission aufrecht zu erhalten, wie es von verschiedenen Seiten gewünscht wird, soll die AGBR auf 60 Mio. Franken limitiert werden. Hier habe ich meinen Antrag zu Abs. 10 gegenüber der ersten Lesung angepasst – also nicht mehr 100 Mio. sondern noch 60 Mio. Mit der Variante 60 Mio. AGBR wird die PK-Kommission nicht umhin kommen, den Sanierungsbetrag hoch anzusetzen, um aus der Unterdeckung herauszukommen.
Denn nochmals: solange der Deckungsgrad unter 100% bleibt, muss die PK zusätzlich zu den Einmalbeiträgen oben noch jährliche Sanierungsbeiträge erheben. Diese betragen maximal 2.0% für die Arbeitgeber (56%) und 1.6% (44%) für die Arbeitnehmer. Diese werden direkt vom Lohn abgezogen und betreffen alle Altersschichten prozentual gleich. Und sie sind auch ein unpopuläres Mittel, welches die PK-Kommission wenn immer möglich verhindern will.
Deshalb darf und muss man der PK-Kommission hier schon vertrauen und zumuten, dass sie im Sinne aller die Sanierung so schnell wie möglich hinter sich bringt und die Einmalbeiträge hoch ansetzt. Ich denke, dass Misstrauen hier falsch am Platz ist.
Es ist auch wichtig, den Abs. 10 entsprechend zu ändern und flexibel zu gestalten. Wie ich schon in der ersten Lesung erklärt habe, darf die AGBR die Unterdeckung nicht übersteigen. Beispiel: Liegt die Unterdeckung bei 1 % (entspricht 25 Mio. Fehlbetrag), sieht die Kommissionsfassung eine AGBR von 50 Mio. vor. Dies ist aber gar nicht zulässig, da diese über die Unterdeckung hinausgeht! Wenn also die AGBR nicht einbezahlt werden kann, kann die Unterdeckung wieder nur durch die Sanierung mit Lohnabzügen geschafft werden. Deshalb sollte auch für die Einlage als Arbeitgeberbeitragsreserve mit Vv eine flexible Lösung festgeschrieben werden.
Ich habe verstanden, dass ein AGBR von 100 Mio. keine Chance haben wird und habe deshalb den Antrag, wie schon vorher erwähnt, entsprechend angepasst. Zudem habe ich den Input von Kollegen aus der vorberatenden Kommission aufgenommen, und den Passus, dass der Regierungsrat die Modalitäten regeln soll, eingebaut. Die im Antrag formulierte Variante einer maximalen AGBR von 60 Mio. mit Tranchen von je 20 Mio. wurde übrigens von regierungsrätlicher Seite mit der Stiftungsaufsicht besprochen, welche dieses Vorgehen befürwortet. Die Tranchen beziehen sich übrigens nur auf die Rückzahlung, die Auszahlung soll in einem Guss erfolgen mit maximal 60 Mio.
Wieso 60 Mio. und wieso in Tranchen von 20 Mio.? Der Kanton leistet jährlich rund 20 Millionen Franken an Arbeitgeberbeiträgen. Mit der Rückzahlung von Tranchen à 20 Millionen Franken kann der Regierungsrat mit der Pensionskassenkommission eine Staffelung vereinbaren und muss nicht beim Erreichen des Deckungsgrad von 105% den ganzen Betrag abrufen und vor allem sinkt der Deckungsgrad bei jeder Tranche nur um rund 0,8 Prozent und nicht gleich um über 2.4 % wie bei 60 Millionen Franken als ganzen Betrag.
Wie erwähnt sind meine Änderungsvorschläge als Paket zu beurteilen. Unter Umständen wird am Ende kein Unterschied in der Umsetzung der Kommissionsfassung und der Version mit meinen Änderungsvorschlägen zu erkennen sein, das kommt wie gesagt auf den Deckungsgrad Ende 2013 an. Meine Vorschläge berücksichtigen einfach jene Situationen, wo der Deckungsgrad Ende 2013 eine Höhe hat, welche der PK-Kommission eine optimalere Lösung ermöglicht als mit der starren Regelung der Kommissionsfassung.
Ich bin übrigens sehr zuversichtlich, dass die PKTG die Sanierung nun schnell schaffen wird. Gerade letzte Woche habe ich der Zeitung entnommen, dass der Deckungsgrad der privaten Kassen per Ende August im Schnitt bei 109.3% liegt. Bei den privaten Kassen ist, wie ich schon bei der ersten Lesung erwähnt habe, bereits früh saniert worden. Mit den nun angestrebten Massnahmen wird dies auch die PKTG schaffen.
Nochmals zusammengefasst bringen meine Änderungsvorschläge dank den Formulierungen mit den flexiblen Beiträgen also folgende Vorteile:
- Je nach Deckungsgrad eine schnellere Sanierung
- Je nach Deckungsgrad eine kostengünstigere Sanierung für den Kanton als Staat, den Kanton als Arbeitgeber, den Steuerzahler und die Versicherten
- Keine rechtlichen Unsicherheiten betreffend Höhe der Sanierungsbeiträge und der Arbeitgeberbeitragsreserve bei einem gewissen Deckungsgrad
Liebe Kolleginnen und Kollegen – bitte berücksichtigen Sie alle Facetten dieser komplizierten Vorlage und lehnen meine Anträge nicht einfach aus dem Prinzip ab, dass eine sogenannt durchdachte Kommissionsfassung nicht mehr geändert werden soll. Wir vergeben uns wirklich nichts, wenn wir diese Änderungen annehmen. Im Gegenteil – wir sichern uns die Möglichkeit eine unter Umständen schnellere und günstigere Lösung zu ermöglichen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auch im Namen der fast geschlossenen CVP/glp-Fraktion, diesen Anträgen zu Abs. 9 und Abs. 10 zuzustimmen. Herzlichen Dank.
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