Der Thurgau gehört zu noch zu den wenigen Kantonen, wo das Geheimhaltungsprinzip gilt, der also kein Öffentlichkeitsgesetz kennt. Nur in Glarus, Nidwalden, Obwalden und Appenzell Innerhoden ist dies ebenfalls so. Auch der Bund hat ein Öffentlichkeitsgesetz. Im September 2014 habe ich darum eine Motion eingereicht, welche die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips im Thurgau fordert. Nun ist die Antwort des Regierungsrates da und wie ich erwartet habe, fällt sie sehr ablehnend aus. Die Regierung sperrt sich mit aller Macht gegen die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips – und bedient sich zweifelhafter Argumente!
Ich bin enttäuscht und irritiert von der Antwort, da der Regierungsrat positive Erfahrungen aus anderen Kantonen schlicht negiert. So behauptet er, dass die Einführung des Gesetzes mit einem sehr grossen Mehraufwand für die kantonale Verwaltung und für die Gemeinden verbunden wäre. Das dem nicht so ist, beweisen Kantone wie zum Beispiel der Kanton Zug. Hier ist das Öffentlichkeitsgesetz seit einem Jahr in Kraft. Es wurde keine einzige zusätzliche Stelle in der Verwaltung geschaffen und lediglich 35 Zugangsgesuche innert einem Jahr waren zu verzeichnen. Also praktisch kein zusätzlicher Aufwand wie man sieht.
Weiter behauptet der Regierungsrat in schon fast abenteuerlicher Manier, dass bei der Einführung eines Transparenzgesetzes „sämtliche bestehenden Dossiers und Unterlagen geprüft und hinsichtlich ihres eventuell schützenswerten Inhalts klassifiziert werden“ müssten. Der Thurgau wäre die wohl weltweit einzige Verwaltung, die ihre Dossiers präventiv vorprüfen würde.
Natürlich lehnen auch die Gemeinden das neue Gesetz ab. Mit einer Umfrage, wo sich die Gemeinden bezüglich Informationspolitik selbst beurteilen, möchten Sie zeigen, dass so ein Gesetz im Thurgau nicht nötig ist. Eine höchst merkwürdige Umfrage – wer beurteilt sich schon gerne negativ? Zudem haben gerade mal 32 Gemeinden (von 80) geantwortet, auch nicht wahnsinnig repräsentativ. Ich frage mich einfach, was die Gemeinden zu verbergen haben, wenn sie so strikt gegen mehr Transparenz sind.
Nun wird sich in der Diskussion im Thurgauer Parlament diesen Herbst zeigen, ob sich eine Mehrheit finden lässt, damit die Motion doch noch erheblich erklärt wird. Ich bin mir aber bewusst, dass ich hier noch viel Überzeugungsarbeit leisten muss. Updates zur Sache folgen auf diesem Kanal!
Eine gute Stellungnahme zur Sache und zum Öffentlichkeitsgesetz generell finden Sie auch hier: https://www.oeffentlichkeitsgesetz.ch/deutsch/
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