Einfache Anfrage von Ueli Fisch vom 7. Juni 2023

Am 1. Juni 2022 ist das Öffentlichkeitsgesetz im Thurgau in Kraft getreten und gilt rückwirkend für amtliche Akten, welche seit dem 20. Mai 2019 erstellt oder empfangen wurden. Über 80% der Thurgauer Bevölkerung hatten am 19.5.2019 die Thurgauer Volksinitiative für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips befürwortet. In seinem Tätigkeitsbericht 2022 nimmt der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte des Kantons Thurgau Bezug auf seine ersten Erfahrungen mit dem Öffentlichkeitsgesetz. Er geht dabei allerdings nur auf die Anfragen ein, welche an ihn betreffend Öffentlichkeitsgesetz gerichtet wurden. Nicht bekannt ist, wie viele Zugangsgesuche bei den Gemeinden und bei der kantonalen Verwaltung eingereicht wurden und welche Erfahrungen die öffentlichen Organe mit dem Öffentlichkeitsgesetz gemacht haben.

Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Zugangsgesuche sind im ersten Jahr seit Inkrafttreten bei den Gemeinden und bei der Kantonsverwaltung eingegangen und welcher Art waren die Gesuche hauptsächlich?
  2. Wie viele der Zugangsgesuche wurden positiv beantwortet und wie viele negativ?
  3. Welches waren die hauptsächlichen Gründe bei den abgelehnten Zugangsgesuchen?
  4. Bei wie vielen Zugangsgesuchen wurden Gebühren erhoben, wie hoch waren diese Gebühren und wie wurden die Gebühren begründet?
  5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes in der Praxis, auch unter Einbezug der Praxiserfahrungen der Gemeinden?
Vorstoss im Wortlaut