Am 29. September 2014 habe ich wie angekündigt die Motion „Einführung des Öffentlichkeitsprinzips im Kanton Thurgau“ im Grossen Rat des Kantons Thurgau eingereicht. Die Grünliberalen Thurgau fordern damit den Regierungsrat auf, die notwendigen verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um im Kanton Thurgau auf Kantons-, Gemeinde- und Schulgemeindeebene das Öffentlichkeitsprinzip einzuführen und damit jeder Person das Recht zu geben, amtliche Dokumente einsehen zu können.

Nur 26 Kantonsrätinnen und Kantonsräte haben die Motion mitunterzeichnet – dies ist sehr enttäuschend!
Liegt es daran, dass bei der Vorabinformation der Fraktionen ein Kommunikationsfehler (den ich leider nicht beeinflussen konnte) passiert ist und die Fraktionen daher ungenügend auf diesen Vorstoss vorbereitet waren? Ich hoffe es, denn von den bürgerlichen Parteien erfuhr der Vorstoss grösste Zurückhaltung. Besonders ernüchternd war die Ablehnung der Motion innerhalb der CVP/glp-Fraktion von Seiten der CVP-Mitglieder (bis auf 2 rühmliche Ausnahmen!). Natürlich kam die Ablehnung aus den Reihen der Gemeidevertreter. Wovor haben sie den Angst? Dass plötzlich keine verschleierten Aktionen mehr durchgeführt werden können? Hoffentlich nicht – das wäre ja sehr peinlich. Angeführt wurde vor allem, dass mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzipes einer hoher Mehraufwand auf die Gemeinden zukäme und das damit mehr Kosten entstehen. Genau das Gegenteil hat sich aber beim Bund und bei anderen Kantonen gezeigt. Die Einführung hat nicht zu mehr Anfragen geführt und auch nicht zu mehr Kosten! Die CVP-Kolleginnen und -Kollegen meiner Fraktion bitte ich also nochmals, über die Bücher zu gehen und das Anliegen sachlich zu studieren. Blind den Gemeindevertretern der Fraktion zu folgen, wäre in diesem Falle absolut fahrlässig.

Ich befürchte aber leider, dass gewisse Kreise im Thurgau lieber bei der Filzpolitik bleiben wollen und die Transparenz fürchten wir der Teufel das Weihwasser! Wohin diese intransparente Filzpolitik führen kann, haben wir beim Fall Kunstmuseum/Lotteriefonds hautnah erleben können.

Wie wichtig, das Öffentlichkeitsprinzip ist, sieht man gerade wieder in der heutigen Ausgabe der Ostschweiz am Sonntag zum Thema Beschaffungspraxis im ASTRA (siehe http://www.ostschweiz-am-sonntag.ch/aktuell/schweiz/schweiz-sda/Kritik-Wettbewerb-ausgebremst;art253650,3984623#newest). Ohne das Öffentlichkeitsprinzip würden solche Informationen nicht publik werden.

Ich hoffe also, der Regierungsrat sieht die Notwendigkeit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips ein und empfiehlt meine Motion als erheblich zu erklären. Der sonst moderne Kanton Thurgau möchte doch in Sachen Information und Transparenz nicht im Mittelalter stehen bleiben, oder?