Einfache Anfrage von Ueli Fisch vom 10. November 2021
Der Thurgau als Grenzkanton mit starken wirtschaftlichen Beziehungen zu den europäischen Nachbarsländern ist besonders betroffen vom Entscheid des Bundesrates, die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen nicht weiterzuführen. Die Thurgauer Wirtschaft ist angewiesen auf tragfähige, rechtssichere Beziehungen zur EU.
Die Regierung von Basel-Stadt hat sich öffentlich und vehement für ein Bekenntnis des Bundesrates zum Rahmenabkommen mit der EU eingesetzt (siehe u.a. Medienmitteilung vom 30.3.2021https://www.regierungsrat.bs.ch/nm/2021-ein-bekenntnis-des-bundesrates-zum-rahmenabkommen-mit-der-eu-ist-notwendig-rr.html). Es ist davon auszugehen, dass sich auch der Thurgauer Regierungsrat eingebracht hat und auch zukünftig alles daransetzen wird, um die Interessen des Kantons Thurgau optimal zu wahren und die institutionellen Fragen baldmöglichst zu klären.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Inwiefern wurde der Regierungsrat vor dem strategischen Entscheid des Bundesrates über den Verhandlungsabbruch konsultiert?
- Welche Position hat der Regierungsrat im Vorfeld des Scheiterns der Verhandlungen vertreten und was ist seine Reaktion darauf?
- Wie hat sich der Regierungsrat im Rahmen der KdK für die Sicherung eines stabilen Rahmens für die Beziehungen Schweiz-EU eingesetzt?
- Hat er darüber hinaus auch direkt beim Bundesrat die Interessen des Kantons Thurgau vertreten und wenn ja, inwiefern?
- Wie wird sich der Regierungsrat zukünftig einbringen und dafür sorgen, dass er eng in das weitere Vorgehen des Bundesrates einbezogen wird?
- Gedenkt der Regierungsrat weiter, sich mit anderen Kantonen zu koordinieren und gemeinsam beim Bundesrat vorstellig zu werden?
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