Einfache Anfrage von Ueli Fisch und Cornelia Hauser vom 4. Mai 2022

«Gemeinsam an der Spitze: Top-Sharing ist Jobsharing in Führungspositionen mit einem explizit definierten Anteil gemeinsam getragener Verantwortung.» (Quelle: www.topsharing.ch, Dr. Julia K. Kuark).

Teilzeitarbeit ist in der Schweiz mittlerweile eine sehr verbreitete Arbeitsform, Trend weiter steigend.Auch das Jobsharing nimmt in den letzten Jahren stetig zu. In einer Studie, die vom Verein PTO in Auftrag gegeben wurde, sind 28% der Job-Sharing Jobs auf Kaderstufe angesiedelt, also Top-Sharing. Allerdings stammt die Studie aus 2014. Die Anforderungen an ein erfolgreiches Top-Sharing sind hoch, sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgebende. Top-Sharing-Tandems müssen flexibel sein, sich intensiv abstimmen und diszipliniert arbeiten. Und natürlich muss die Chemie im Tandem stimmen. Top-Sharing bringt aber auch unternehmensseitig Herausforderungen mit sich. Die Komplexität steigt, initial fallen Zusatzkosten an.

Der Hauptvorteil des Top-Sharings liegt aber auf der Hand: Teilzeitarbeitende oder bisherige Vollzeitarbeitende können zum einen in reduzierter Arbeitszeit (weiterhin) Führungsfunktionen besetzen. Zum andern gehen dem Unternehmen qualifizierte Arbeitskräfte, in die es viel Geld investiert hat, nicht verloren. Die schlägt sich in einer niedrigeren Fluktuation nieder. Die Attraktivität von Unternehmen, welche Job-/Top-Sharing anbieten steigt, die Diversität im Unternehmen wird gesteigert.

Diese Vorteile lassen sich aus unserer Sicht aus der Unternehmenswelt auch in die Verwaltung übertragen. Darum bitten wir den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Inwieweit wird das Arbeitsmodell Job-Sharing in der kantonalen Verwaltung bereits umgesetzt? Falls es bereits angewendet wird, wie sind die Erfahrungen damit?
  2. Wie steht der Regierungsrat dem Top-Sharing in der kantonalen Verwaltung gegenüber? Ist es zum Beispiel möglich oder bereits angedacht die Leitung eines Amtes im Top-Sharing auszuüben?
  3. Ist es gesetzlich möglich, ein Stadt-/Gemeindepräsidium im Top-Sharing auszuüben, d.h. in einem gleichberechtigten Co-Präsidium? Falls nein, wie müssten die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden?
Vorstoss im Wortlaut
Antwort der Regierung